KINDER/JUGENDSCHUTZKONZEPT des Teltower-Carneval-Club e.V. 1955 / TCC


Der TCC Teltow unterstützt die gesellschaftliche Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor Gewalt und sexuellem Missbrauch in jeder Form zu
schützen. Um dies zu erreichen, darf die Thematisierung von Gewalt und vor allem von sexualisierter Gewalt im Sport kein Tabu sein.
Eine zu jeder Zeit offene und transparente Kommunikation innerhalb des Vereins und seiner Mitglieder ist dafür zwingend notwendig.
Der Vorstand des TCC Teltow hat sich zur Aufgabe gemacht, seine Trainerinnen, Mitglieder sowie unsere Kinder und Jugendliche zum
Thema Kinderschutz im Sport" zu sensibilisieren, zu informieren, zu beraten und zu unterstützen.

Für diese Aufgabe hat der Vorstand des TCC Teltow eine Kinderschutzbeauftragte benannt:

Kinderschutzbeauftragte des TCC Teltow seit Mai 2023

Marlen Roeder / Trainerin Solisten
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Tel.: +49 (0)172 / 526 84 11

Unterstützung findet die Kinderschutzbeauftrage in
Hans Mondwurf / Vereinsmanager / Sport
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Tel.: 049 (0) 170 / 494 74 88

 

Inhalte und Gliederung des Kinderschutzkonzeptes im Verein


1. Nach einer ersten Risikoanalyse sind aktuell keine Fälle sexueller Gewalt oder der Kindeswohlgefährdung in unserem Verein bekannt.

2. Der TCC Teltow achtet die Würde, die Rechte und Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen. Der vertrauensvolle Umgang mit ihnen
ist geprägt von gegenseitigem Respekt. Bei Gefährdungen des Kindeswohls schauen wir nicht weg, sondern beteiligen uns aktiv am Schutz
vor Gefahren, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch.

3. Alle Trainer*innen und Ehrenamtliche Übungsleiter*innen des Vereins erkennen den Ehrenkodex des Deutschen Olympischen
Sportbundes an und haben dies mit ihrer Unterschrift bestätigt.

4. Wir fordern von allen Trainer*innen und Übungsleiter*innen ein erweitertes Führungszeugnis. Dieses ist alle 3 Jahre zum 1. Quartal
wieder neu vorzulegen. Die Führungszeugnisse werden der Kinderschutzbeauftragten  vorgelegt und geprüft.

5. Verfahren zum Umgang mit Kindeswohlgefährdung (s. Grafik-Verfahren bei Kindeswohlgefährdung*). Bei einem erhärteten Verdacht
auf Kindeswohlgefährdung bzw. sexuellen Missbrauch wird die Polizei wie auch das zuständige Jugendamt hinzugezogen.

6. Der Verein verfügt über eine transparente und klare Organisationsstruktur. Kinder, Jugendliche und Eltern werden in die Aktivitäten
mit einbezogen und informiert.

7. Der Verein verpflichtet sich zu folgenden Regeln hinsichtlich der Gestaltung von Beziehungen zu den anvertrauten Kindern/Jugendlichen:

Gemeinsames Duschen, Sauna, etc. mit minderjährigem Sportler*innen ist nicht erlaubt.

Das Betreten der Umkleiden erfolgt nach geregelter Absprache. Bei mehrtägigen Fahrten wird darauf geachtet, dass Betreuer*innen nicht
mit den Kindern und Jugendlichen in einem Raum übernachten.

Die Durchführung von Freizeitaktivitäten, Fahrten zu Wettkämpfen und Trainingslagern erfolgt transparent und es werden umfassende 
Informationen an alle Beteiligten gegeben.

Die Aufsichtsführung ist durch den Verein klar geregelt.

Die Umgangsformen im Verein sind geprägt von Respekt, einer angemessenen Sprache und Distanz gegenüber Kindern und Jugendlichen.
Gleiches gilt für Kinder und Jugendliche untereinander.


8. Der Vorstand nimmt Beschwerden ernst, behandelt sie seriös. Notwendige Maßnahmen werden konsequent umgesetzt nach 
unseren Richtlinien. Umgang bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung / sexueller Missbrauch.

9. Die Kinderschutzbeauftragte nimmt regelmäßig an Weiterbildungen und Fachseminaren teil und vermittelt ihr Wissen an alle Trainerinnen.

Gütesiegel des Teltower Carneval Club

Formular Übertragung der Erziehungsberechtigung

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